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FAQ über RWA, BMA und co

Mehr Wissen
– Auf Ihre Fragen haben wir Antworten!

Sie brauchen Hilfe? Oder haben offene Fragen? Vielleicht kann Ihr Anliegen hier in unserem FAQ Bereich bereits beantwortet werden. Hier finden Sie die häufigsten Fragen & Antworten zu den Themenbereichen Rauchabzug und Brandmeldetechnik. Selbstverständlich können Sie uns jederzeit auch per Mail oder telefonisch kontaktieren – wir beraten Sie gerne!

Hilfe - meine RWA Anlage blinkt orange, was bedeutet das?

Die Rauchabzugsanlagen der verschiedenen Hersteller können mit den farbigen LED – Lampen ihre Zustände anzeigen. Bei den aktuell gängigen Anlagen von D+H weist die LED-Anzeige auf folgenden Status Ihrer Anlage hin:

  • Betriebsbereitschaft: Die grüne LED steht für eine ordnungsgemäße Funktion der Rauchabzugsanlage.
  • Störung: Ist keine grüne LED-Lampe zu sehen, so liegt eine Störung vor. Bei den aktuellen Anlagen wird das Ausfallen der grünen LED zusätzlich durch ein Blinken oder Leuchten einer gelben LED angezeigt.
  • Wartungserinnerung: Sind die grüne und gelbe LED im Rauchabzugstaster gleichzeitig aktiv, erinnert die Anlage lediglich an eine jährliche Wartung. Der Rauchabzug an sich ist jedoch uneingeschränkt einsatzbereit.

Warum fangen die Rauchabzugszentralen nach 16 Monaten zu blinken an?

Ihre RWA-Anlage besitzt einen integrierten Servicetimer um auf eine überfällige Anlagenwartung aufmerksam zu machen. Da die Wartung in regelmäßigen Abständen und nach Angabe des Herstellers jährlich durchzuführen ist, erinnert die Steuerung selbstständig daran, diese Wartung durchführen zu lassen.

Da die ständige Betriebsbereitschaft der Anlage nur durch eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung gewährleistet werden kann, ist diese Erinnerungsfunktion wichtig für die zu schützenden Menschen und Sachwerte. Aber auch als Betreiber der RWA-Anlage ist Ihnen die Funktionstüchtigkeit der Anlage natürlich sehr wichtig, schließlich haben Sie auch bereits finanzielle Mittel in die Errichtung der Sicherheitsanlage investiert hat, um Ihrer Verantwortung nachzukommen.

Warum dauert die Behebung einer Störung oft länger als 24h oder gar eine Woche?

Wir sind stets bemüht Ihre Anliegen so schnell wie möglich zu bearbeiten. Unsere Servicetechniker sind für die Bearbeitung von Montagen, Störungen und Wartungen in ganz Österreich unterwegs. Oft ist bei Störungen jedoch keine direkte Gefahr in Verzug – d.h. Ihre Anlage ist weiterhin voll funktionsfähig. In solchen nicht dringenden Fällen, wird die Störung bei der nächsten Montagetour in Ihrem Gebiet erledigt um die Servicekosten für Sie so gering als möglich zu halten. Besteht durch die nicht funktionsfähige Anlage jedoch dringender Handlungsbedarf, so werden wir umgehend Servicepersonal entsenden. Für die außerordentliche Anfahrt und den erhöhten Koordinationsaufwand müssen wir Ihnen jedoch die Fahrtkosten in Rechnung stellen.

Warum kann ich den Servicetimer nicht selbst ausschalten?

Die Funktionsbereitschaft Ihrer Anlage hat höchste Priorität! Daher ist es uns auch wichtig, dass die Erinnerung zur Wartung nur dann abgeschaltet werden kann, wenn die Anlage entweder durch bestens ausgebildetes Personal betreut wird, oder der Betreiber über seine Pflicht, die Anlage funktionsbereit zu halten, von uns informiert wurde. Sehr oft kommt es nämlich vor, dass ohne eine Erinnerungsfunktion auf die Sicherheitsanlagen vergessen wird und diese dann trotz Anschaffungskosten und der Anforderung Schutz für Menschen und Sachwerte zu gewährleisten, gar nicht funktionstüchtig sind. Dies wiederum kann im Ernstfall fatale Auswirkungen für alle Beteiligten bedeuten.

Warum muss eine Rauchabzugsanlage gewartet werden?

Rauchabzugsanlagen sind Sicherheitsanlagen und dienen im Falle eines Brandes dem Schutz von Menschen und Sachwerten. Die ständige Betriebsbereitschaft der Anlage kann jedoch nur durch eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung der technischen Bauteile gewährleistet werden.

Warum müssen Rauchabzugsanlagen 1x jährlich gewartet werden?

In den technischen Richtlinien (TRVB) für vorbeugenden Brandschutz ist geregelt, in welchen Intervallen eine Wartung zu erfolgen hat. Je nach Typ der Anlage kann dies unterschiedlich sein. Bei Rauch- und Wärmeabzugsanlagen gemäß TRVB S 125 ist eine Wartung der RWA-Anlage einmal jährlich durch eine Fachfirma durchführen zu lassen. Bei Stiegenhausentrauchungsanlagen nach TRVB S 111 ist eine Wartung mindestens alle 2 Jahre vorgeschrieben, außer der Hersteller schreibt kürzere Intervalle vor. Da derzeit fast alle Hersteller von RWA-Anlagen jedoch eine jährliche Wartung vorsehen, müssen die Anlagen im Stiegenhaus dementsprechend auch jährlich gewartet werden.

Ich möchte Rauchmelder in meiner Wohnung anbringen, welche Melder soll ich nehmen?

Wenn keine Funkvernetzung o.ä. gefordert ist, raten wir zum Rauchmelder HDv Sensys!

Dieser Melder verfügt über eine 10 Jahresbatterie, dh. nach der Installation haben Sie die nächsten 10 Jahre Ruhe und so amortieisert sich auch der höhere Anschaffungspreis durch die geringeren Instandhaltungskosten. Dadurch müssen Sie auch nicht jährlich die 9 Volt Lithium- oder Spezialbatterie auswechseln. Nach 10 Jahren sollte dann aber auch der HDv Sensys ausgetauscht werden, da die Rauchmesskammer nach einer solangen Zeit vermutlich verschmutzt sein wird. Des weiteren empfiehlt es sich dann auf eine neuere Generation von Rauchmeldern umzusteigen, da sich auch die Meldertechnologie ständig verbessert.

Wer darf Brandmeldeanlagen planen, projektieren, installieren, in Betrieb nehmen und instand halten bzw. warten?

Diese Tätigkeiten dürfen nur von Firmen durchgeführt werden, die gemäß ÖNORM F 3070 zertifiziert sind. Die Montage der Melder und die Verkabelung darf jedoch auch vom örtlichen Elektriker unter Aufsicht der zertifizierten Firma erfolgen.

Wann und wofür darf ich eine Rauchwarnmelderanlage Typ SRC 3000 einsetzen?

Rauchwarnmelderanlagen des System SRC 3000 dürfen gemäß der OIB-Richtlinie 2.0, Ausgabe 2015 für Beherbergungsbetriebe mit nicht mehr als 30 Betten (ob die Personalbetten auch dazu zählen oder nicht hängt von der brandschutztechnischen Trennung ab) sowie für Schutzhütten in Extremlage (Schutzhütten der Kategorie I) eingesetzt werden.

Sagt der Baubescheid oder das genehmigte Brandschutzkonzept aus, dass eine Brandmeldeanlage zu errichten ist (z.B. als Kompensationsmaßnahme für andere brandschutztechnische Erleichterungen), so kann die SRC 3000 nicht verwendet werden. In diesem Fall ist ein verkabeltes, der TRVB 123 sowie der ÖNORM F3000 und F3001 entsprechendes Brandmelde- und Brandfallsteuersystem einzusetzen.

Ich brauche laut Baubescheid eine Brandmeldeanlage OHNE Aufschaltung auf die Feuerwehr, kann ich da eine Anlage aus dem Internet oder ähnlich einsetzen?

Nein, ob die Anlage mit oder ohne Aufschaltung auf die Feuerwehr errichtet werden muss, hat keine Einfluss auf die technische Ausführung der Anlage. Eine Brandmeldeanlage muss in Österreich den einschlägigen Normen (F3000, F3001, F3031) entsprechen und durch eine Zertifizierungsstelle anerkannt sein. Die Errichtung hat hier ebenfalls durch einer gem. ÖNORM F3070 für das gewählte Brandmeldesystem zertifizierte Fachfirma zu erfolgen.

Ich benötige eine Brandmeldeanlage gem. TRVB 123, möchte diese aber mit Funkmeldern ausführen, geht das?

Gemäß TRVB 123 ist der Einsatz von Funkmelder auf Einzelfälle beschränkt (z.B. für denkmalgeschützte Bereiche) und mit der abnehmenden Stelle abzuklären. Die Funkmelder müssen, wie alle Bestandteile von Brandmelde- und Brandfallsteuersysteme in Österreich, von einer staatlich akkreditierten Prüfstelle für das jeweilige Brandmeldesystem gem. ÖNORM F3000 geprüft und von einer Zertifizierungsstelle zugelassen sein. Auch die durchaus höheren Instandhaltungskosten im Vergleich zu verkabelten Systemen sind zu bedenken.

Ich habe eine Brandmeldeanlage vom Hersteller XY, können Sie uns die Wartung dieser Anlage ebenfalls anbieten?

Unser Zertifizierungsumfang beeinhaltet das Brandmelde- und Brandfallsteuersystem Detectomat DC3500. Sollte Ihre Anlage diesem nicht entsprechen, können wir Ihnen leider keine Wartung anbieten, da für die Wartung und Instandhaltung eine Zertifizierung gemäß ÖNORM F3070 der ausführenden Firma auf das verbaute Brandmeldesystem erforderlich ist.

Kontakt

Willenig Brandschutztechnik GmbH
Wiener Strasse 18
4481 Asten

Tel. +43 7224 66 373
Fax. +43 7224 67 135

office@willenig.at

Wir freuen uns auf Ihre Anfragen!

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