FAQs

Wir haben Antworten auf Ihre Fragen

Sie brauchen Hilfe bei der Aus­­­wahl ge­­­eigneter Produkte oder beim Betrieb Ihrer Anlage? Oder haben Sie offene Fragen?

Vielleicht kann Ihr An­­­liegen gleich hier beantwortet werden. Hier finden Sie die häufigs­­­ten Fragen (FAQ) und Antworten zu den Themen­­­bereichen Rauch­­­abzug, Brand­­­melde­­­technik, kon­­­trollierte natür­­­liche Lüf­­­tung sowie Lift­­­schacht­­­ent­­­rauchung. Selbst­­­ver­­­ständ­­­lich können Sie uns jeder­­­zeit auch per E-Mail oder telefonisch kontaktieren – wir beraten Sie gerne.

Häufige Fragen zum Rauchabzug

Fragen zum Thema: Rauchabzug

Sowohl Rauchabzugsanlagen als auch Brandmeldeanlagen müssen laut geltenden Normen und Richtlinien 1x jährlich instandgehalten werden (gültig laut ÖNORM F 3070, ÖNORM F 3075, TRVB S 123, TRVB S 125, TRVB S 111 sowie jeweilige Herstellerangaben).

Rauchabzugsanlagen sind Sicherheitsanlagen und dienen im Falle eines Brandes dem Schutz von Menschen und Sachwerten. Die ständige Betriebsbereitschaft der Anlage kann jedoch nur durch eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung der technischen Bauteile gewährleistet werden. Entrauchungsanlagen sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ständig in funktionsfähigem Zustand zu halten (Gewerberecht, Baurecht, ASchG, Elektrotechnikgesetz, Bescheidauflagen).

Wir bieten lang­­­lebige und abwärts­­­kompatible Produkte vom (A)kku bis zum (Z)ahn­­­stangen­­­antrieb an. Ausschlag­­­gebend für die Wirtschaft­­­lichkeit ist oft die Aus­­­wahl zwischen Ketten­­­antrieb (KA) und Zahn­­­stangen­­­antrieb (ZA) sowie der RWA-Zentrale als Einzel­­­zentrale oder dezentralem Netz­­­werk in BUS-Technologie.

Die Funktionsbereitschaft Ihrer Anlage hat höchste Priorität. Daher ist es uns auch wichtig, dass die Erinnerung zur Wartung nur dann abgeschaltet werden kann, wenn die Anlage entweder durch bestens ausgebildetes Personal betreut wird, oder der / die Betreiber*in über seine Pflicht, die Anlage funktionsbereit zu halten, schriftlich informiert wurde.

Sehr oft kommt es vor, dass ohne eine Erinnerungsfunktion auf die Sicherheitsanlagen vergessen wird und diese dann trotz Anschaffungskosten und der Anforderung Schutz für Menschen und Sachwerte zu gewährleisten, gar nicht funktionstüchtig sind. Dies wiederum kann im Ernstfall fatale Auswirkungen für alle Beteiligten bedeuten.

Die Rauchabzugsanlagen der verschiedenen Hersteller können mit den farbigen LED-Lampen ihre Zustände anzeigen. Bei den aktuell gängigen Anlagen von D+H weist die LED-Anzeige auf folgenden Status Ihrer Anlage hin:

  • Betriebsbereitschaft: Die grüne LED-Lampe steht für eine ordnungsgemäße Funktion der Rauchabzugsanlage.
  • Störung: Ist keine grüne LED-Lampe zu sehen, so liegt eine Störung vor. Bei den aktuellen Anlagen wird das Ausfallen der grünen LED-Lampen zusätzlich durch ein Blinken oder Leuchten einer gelben LED-Lampe angezeigt.
  • Wartungserinnerung: Sind die grüne und gelbe LED-Lampe im Rauchabzugstaster gleichzeitig aktiv, erinnert die Anlage lediglich an eine jährliche Wartung. Der Rauchabzug an sich ist jedoch uneingeschränkt einsatzbereit.

Ihre RWA-Anlage besitzt einen integrierten Service-Timer, um auf eine überfällige Anlagenwartung aufmerksam zu machen. Da die Wartung in regelmäßigen Abständen und nach Angabe des Herstellers jährlich durchzuführen ist, erinnert die Steuerung selbstständig daran, diese Wartung durchführen zu lassen.

Da die ständige Betriebsbereitschaft der Anlage nur durch eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung gewährleistet werden kann, ist diese Erinnerungsfunktion wichtig für die zu schützenden Menschen und Sachwerte. Aber auch als Betreiber*in der RWA-Anlage ist Ihnen die Funktionstüchtigkeit der Anlage natürlich sehr wichtig, schließlich haben Sie auch bereits finanzielle Mittel in die Errichtung der Sicherheitsanlage investiert, um Ihrer Verantwortung nachzukommen.

Nein. In Bezug auf die Wirtschaftlichkeit ergeben sich positive Synergien: Man kann die Notstromversorgung der Rauchabzugslösungen nutzen, wenn diese entsprechend dimensioniert sind. Ein Beispiel dafür wäre das Schließen der Fenster bei Wind oder Regen bei gleichzeitigem Stromausfall.

Lüftungs- und Komfort­­­funktionen können durch Lüfter­­­taster, Dach­­­aus­­­stiege und Wind-Regen­­­sensoren integriert werden, um Synergien mit den Anforderungen der Betreiber*innen und End­­­benutzer*innen zu schaffen.

Häufige Fragen zur Brandmeldetechnik

Fragen zum Thema: Brandmeldetechnik

Ja, wir sind eine zertifizierte Fachfirma gemäß den Anforderungen der ÖNORM F 3070, TRVB S 123. Weil es für uns wichtig ist, einen gewissen Qualitätsstandard zu bieten, lassen wir uns extern von einer akkreditierten Stelle überwachen und zertifizieren.

Im Kontrollbuch werden alle Tätigkeiten eingetragen, die mit der Brandmeldeanlage im Zusammenhang stehen: Datum, Ereignis (Kurzzeichen siehe Kontrollbucheinlage), Zeit, Melder und Bedienungsgruppennummer, Alarmzählerstand, Ursache und Unterschrift.

Unser Zertifizierungsumfang beinhaltet das Brandmelde- und Brandfallsteuersystem Detectomat DC3500 und NSC Solution F1 und F2. Sollte Ihre Anlage diesem nicht entsprechen, bieten wir keine Instandhaltung an, da wir für diese Anlagen über keine Zertifizierung verfügen.

Gemäß TRVB 123 ist der Einsatz von Funkmeldern auf Einzelfälle beschränkt (z.B. für denkmalgeschützte Bereiche) und mit der abnehmenden Stelle abzuklären. Die Funkmelder müssen, wie alle Bestandteile von Brandmelde- und Brandfallsteuersysteme in Österreich, von einer staatlich akkreditierten Prüfstelle für das jeweilige Brandmeldesystem gemäß ÖNORM F 3000 geprüft und von einer Zertifizierungsstelle zugelassen sein. Auch die durchaus höheren Instandhaltungskosten im Vergleich zu verkabelten Systemen sind zu bedenken.

Nein. Ob die Anlage mit oder ohne Aufschaltung auf die Feuerwehr errichtet werden muss, hat keinen Einfluss auf die technische Ausführung der Anlage. Eine Brandmeldeanlage muss in Österreich den einschlägigen Normen (F 3000, F 3001, F 3031) entsprechen und durch eine Zertifizierungsstelle anerkannt sein.

Jener Bereich eines Objekts, der von einer Brandmeldeanlage überwacht wird, ist der Schutzumfang (Überwachungsbereich). Folgende Schutzarten können angewendet werden:

  • Einrichtungsschutz
    Bei Einrichtungsschutz erstreckt sich der Überwachungsbereich nur auf einzelne technische Einrichtungen und/oder Bereiche, die keinen eigenen Brandabschnitt bilden.
  • Brandabschnittsschutz
    Bei Brandabschnittsschutz erstreckt sich der Überwachungsbereich nur auf einzelne Brandabschnitte eines Objekts.
  • Vollschutz
    Vollschutz bedeutet, dass der Überwachungsbereich das gesamte Objekt umfasst.
  • Betriebsanlagenschutz
    Betriebsanlagenschutz bedeutet, dass sich der Überwachungsbereich einer Brandmeldeanlage über sämtliche Brandabschnitte einer Betriebsanlage erstreckt. Je nach baulicher Ausbildung der Betriebsanlage kann es sich dabei um Vollschutz, Brandabschnittsschutz, Einrichtungsschutz oder eine Kombination dieser Schutzziele handeln.
    Kategorie Brandmeldetechnik

Quelle: Leopold Ballek: Brandmeldeanlagen, TÜV AUSTRIA Fachverlag: https://www.tuv-akademie.at/produkt/brandmeldeanlagen

Diese Tätigkeiten dürfen nur von Firmen durchgeführt werden, die gemäß ÖNORM F 3070 zertifiziert sind. Die Montage der Melder und die Verkabelung darf jedoch auch vom örtlichen Fachbetrieb für Elektrotechnik unter Aufsicht der zertifizierten Firma erfolgen.

Ist keine Funkvernetzung o.ä. gefordert, raten wir zum Rauchmelder HDv Sensys 2. Dabei soll beachtet werden, dass der Melder die Batterie überwacht. Wichtig beim Kauf eines Rauchmelders sind das Qualitätssiegel „Q-label“, 10 Jahre Garantie und eine Taste zum Testen.

Bei Interesse wenden Sie sich an uns –  gerne erstellen wir für Ihr gewerbliches Projekt ein individuelles Angebot.

 

Ansprechpartner*innen

Portraitfoto Julian Schurer Leitung Vertrieb

Julian Schurer

Leitung Vertrieb

Telefon: +43 676 848 339 555

E-Mail: julian@willenig.at

Sowohl Rauchabzugsanlagen als auch Brandmeldeanlagen müssen laut geltenden Normen und Richtlinien 1x jährlich instandgehalten werden (gültig laut ÖNORM F 3070, ÖNORM F 3075, TRVB S 123, TRVB S 125, TRVB S 111 sowie jeweilige Herstellerangaben).

Rauchabzugsanlagen sind Sicherheitsanlagen und dienen im Falle eines Brandes dem Schutz von Menschen und Sachwerten. Die ständige Betriebsbereitschaft der Anlage kann jedoch nur durch eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung der technischen Bauteile gewährleistet werden. Entrauchungsanlagen sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ständig in funktionsfähigem Zustand zu halten (Gewerberecht, Baurecht, ASchG, Elektrotechnikgesetz, Bescheidauflagen).

Häufige Fragen zur kontrollierten natürlichen Lüftung

Fragen zum Thema: Kontrollierte natürliche Lüftung

Nein. In Bezug auf die Wirtschaftlichkeit ergeben sich positive Synergien: Man kann die Notstromversorgung der Rauchabzugslösungen nutzen, wenn diese entsprechend dimensioniert sind. Ein Beispiel dafür wäre das Schließen der Fenster bei Wind oder Regen bei gleichzeitigem Stromausfall.

Lüftungs- und Komfort­­­funktionen können durch Lüfter­­­taster, Dach­­­aus­­­stiege und Wind-Regen­­­sensoren integriert werden, um Synergien mit den Anforderungen der Betreiber*innen und End­­­benutzer*innen zu schaffen.

Es gibt sowohl Antriebe mit 230 Volt als auch mit 24 Volt.

Häufige Fragen zur Liftschachtentrauchung

Fragen zum Thema: Liftschachtentrauchung

Viele Aufzugsanlagen verfügen über dauerhafte Öffnungen, die im Normalbetrieb große Energiemengen ungenutzt ins Freie entweichen lassen. Eine einfache Lösung, die sich durch Energieeinsparungen bereits nach kurzer Zeit amortisiert, sind Liftschachtentrauchungen. Damit werden Entrauchungsöffnungen im Aufzugsschacht erst im Brandfall geöffnet.

Gerne beraten wir Sie zur Liftschachtentrauchung und den damit verbundenen Kosteneinsparungen.

 

Ansprechpartner*innen

Portraitfoto MIchael Mendler, Geschäftsführung

Michael Mendler

Geschäftsführung | Leitung & Vertrieb BMA

Telefon: +43 676 848 339 16

E-Mail: michael@willenig.at